

Wichtig: Ohne ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten von einem qualifizierten Sachverständigen drohen Ihnen als Unfallgeschädigter erhebliche finanzielle Verluste.

Wichtig: Ohne ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten von einem qualifizierten Sachverständigen drohen Ihnen als Unfallgeschädigter erhebliche finanzielle Verluste.
1. Sie haben einen Unfallschaden?
Bei einem unverschuldeten KFZ-Schaden ist ein unabhängiges Gutachten für Sie dringend nötig, um die tatsächliche Schadenshöhe festzulegen. Ihnen drohen sonst erhebliche finanzielle Nachteile.
3. Wir planen einen vor Ort Termin
1. Sie haben einen Unfallschaden?
Bei einem unverschuldeten KFZ-Schaden ist ein unabhängiges Gutachten für Sie dringend nötig, um die tatsächliche Schadenshöhe festzulegen. Ihnen drohen sonst erhebliche finanzielle Nachteile.
2. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder füllen Sie unser Formular aus. Ein Schadengutachten sollte immer schnellstmöglich erstellt werden, um weitere Fallstricke im Vorfeld zu vermeiden.
2. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder füllen Sie unser Formular aus. Ein Schadengutachten sollte immer schnellstmöglich erstellt werden, um weitere Fallstricke im Vorfeld zu vermeiden.
4. Sie erhalten Ihre Entschädigung
Wir erstellen Ihr Schadengutachten, das zusätzlich die Wertminderung Ihres Fahrzeuges berücksichtigt und machen alle finanziellen Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung für Sie geltend.
3. Wir planen einen vor Ort Termin
4. Sie erhalten Ihre Entschädigung
Wir erstellen Ihr Schadengutachten, das zusätzlich die Wertminderung Ihres Fahrzeuges berücksichtigt und machen alle finanziellen Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung für Sie geltend.
Ihr Kfz-Sachverständiger des Vertrauens
Wir stehen für Kundenzufriedenheit
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, sollte dadurch in keinerlei Hinsicht auch noch finanzielle Nachteile erleiden. Bei uns können Sie sich sicher sein, dass wir Ihnen ein faires Schadengutachten erstellen, in dem wir alle möglichen Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Offizieller Partner vom TÜV SÜD
Zu 100% unabhängig von Versicherungen
Spezialisiert auf Haftpflichtgutachten
Unkomplizierte und schnelle Abwicklung
Über 15 Jahre "know-how" in der Branche


20
Jahre
Erfahrung
Was ist der Unterschied zwischen einem Haftpflicht- und einem Kaskoschaden?
Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden tritt ein, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und somit der Geschädigte sind. In diesem Fall haben Sie das Recht, kostenfrei einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der ein neutrales Schadengutachten erstellt. Dieses Gutachten bildet dann die Basis für die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung. Wichtig: Sie sollten es vermeiden, einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren, weil dieser sicherlich nicht in Ihrem Interesse handelt.
Kaskoschaden
Um einen Kaskoschaden handelt es sich grundsätzlich, wenn Sie in Form von Eigenverschulden für den Unfallschaden verantwortlich sind. In diesem Fall hat Ihre Versicherung ein Weisungsrecht und wählt in der Regel den Kfz Gutachter selbst. Also zwecks Erstellung eines Schadengutachtens bestimmt Ihre Versicherung das weitere Vorgehen. Folglich müssen Sie nicht selbst tätig werden, um eine Schadensfeststellung zu fördern. Bei einem Kaskoschaden ist es allerdings Ihre Pflicht, den Schaden schnellstmöglich binnen maximal 7 Tagen bei Ihrer Versicherung zu melden.
Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Wir helfen Ihnen schnell und stressfrei in nur 3 Schritten!
Schritt 1. Melden Sie uns Ihren Schaden!
Der erste und wichtigste Schritt von Ihrer Seite aus sollte es sein, uns den Schaden zu melden. Wir bieten Ihnen auf unserer Website mehrere Möglichkeiten dazu.
Schritt 2. Wir kümmern uns um die nötige Abwicklung
Nachdem Sie uns den Schaden gemeldet haben, leiten wir alle notwendigen Schritte ein, um ein ausführliches Schadengutachten zu erstellen.
Schritt 3. Sie erhalten Ihren fairen Schadensausgleich
Wir vermitteln Sie bei Bedarf gerne an eine Werkstatt weiter oder sorgen dafür, dass Sie Ihre Auszahlung für die Schadensregulierung erhalten.
Unsere Serviceleistungen

Kfz-Haftpflichtgutachten
Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, bei dem Ihnen ein Schaden entstanden ist? In diesem Fall sollten Sie unbedingt einen Experten wie uns beauftragen, damit Sie keine finanziellen Nachteile erleiden.
Kostenfrei für Geschädigte
Neutrale Bewertung
Unkomplizierte Abwicklung

Kostenvoranschläge
Nicht immer muss bei einem Unfallschaden ein Gutachten erstellt werden. Bei einem Schadenswert unter 750 € (Bagatellschaden) ist ein Kostenvoranschlag die bessere Wahl.
Für Schäden unter 750 €
Auflistung der Reparaturkosten
Wir beraten Sie gerne, um mögliche Nachteile zu vermeiden

Wertgutachten
Sie möchten genau wissen, was Ihr Fahrzeug wert ist? Wir erstellen Ihnen ein gut dokumentiertes Wertgutachten, das Ihnen genaue Informationen über den aktuellen Marktwert gibt.
Ermittlung des Marktpreises
Informationen zu Mängeln
Oldtimer Wertgutachten
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Kfz-Haftpflichtschaden
Diese Fragen sind besonders für Unfallgeschädigte relevant, um herauszufinden, über welche Rechte und Ansprüche Sie bezüglich des entstandenen Schadens verfügen. Für weitere Fragen nehmen Sie gerne persönlichen Kontakt zu uns auf.
Brauche ich überhaupt ein Schadengutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Sollte der entstandene Schadenswert 750 € nicht übersteigen, ist ein Kostenvoranschlag die bessere Wahl. Bei Schäden über diesem Wert ist es für Sie von Vorteil ein unabhängiges Schadengutachten erstellen zu lassen, vor allem wenn noch mit einer Wertminderung des Fahrzeuges zu rechnen ist. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich noch unsicher sind.
Welche Rechte habe ich bei einem unverschuldeten Unfall?
Sie habe das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der Ihnen ein neutrales Schadengutachten erstellt. Bei Bedarf dürfen Sie auch einen Anwalt einschalten, der Sie vertritt. Sowohl die Kosten für den Sachverständiger als auch für den Anwalt muss die gegnerische Versicherung tragen.
Bin ich verpflichtet den Kfz Schaden reparieren zu lassen?
Ob Sie Ihr Fahrzeug selbst reparieren, eine Werkstatt beauftragen oder gar nichts unternehmen, bleibt Ihnen überlassen. Es gibt also keine generelle Pflicht, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen.
Kann ich mir die Schadenssumme auch auszahlen lassen?
Sie können sich die festgelegte Schadensumme auch auszahlen lassen. Damit Sie hier von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht benachteiligt werden, sollten Sie unbedingt ein unabhängiges Schadensgutachten in Auftrag geben. Die Kosten für den Sachverständigen (Gutachter) muss die Versicherung übernehmen. Wir beraten Sie hierzu gerne, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Was ist der Unterschied zwischen einem Schadengutachten, Kfz-Gutachten oder Unfallgutachten?
Es handelt sich bei diesen Begrifflichkeiten, um dasselbe Gutachten, lassen Sie sich nicht von den unterschiedlichen Benennungen verwirren.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wie viel Geld ein Geschädigter für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müsste. Dieser ist vorwiegend dann von Bedeutung, wenn das Fahrzeug stark beschädigt und eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. In dem Fall z. B. könnte dem Geschädigten der Wiederbeschaffungswert von der Versicherung ausbezahlt werden. Wie hoch der tatsächliche Wiederbeschaffungswert an einem Fahrzeug ist, wird von einem Gutachter aufgrund verschiedener Kriterien festgelegt.
Wie hoch ist die Wertminderung nach einem Unfall?
Neben den offensichtlichen Schäden verliert Ihr Fahrzeug auch an Wert nach einem Unfall. Dieser Wertverlust muss im Haftpflichtfall von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen werden. Wie hoch die Wertminderung ist, wird vom Gutachter festgestellt und hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. das Alter des Fahrzeuges ab.
Wer bezahlt den Anwalt bei einer rechtlichen Auseinandersetzung?
Sofern Sie der Geschädigte sind, muss in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen.
Brauche ich überhaupt ein Schadengutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Sollte der entstandene Schadenswert 750 € nicht übersteigen, ist ein Kostenvoranschlag die bessere Wahl. Bei Schäden über diesem Wert ist es für Sie von Vorteil ein unabhängiges Schadengutachten erstellen zu lassen, vor allem wenn noch mit einer Wertminderung des Fahrzeuges zu rechnen ist. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich noch unsicher sind.
Welche Rechte habe ich bei einem unverschuldeten Unfall?
Sie habe das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der Ihnen ein neutrales Schadengutachten erstellt. Bei Bedarf dürfen Sie auch einen Anwalt einschalten, der Sie vertritt. Sowohl die Kosten für den Sachverständiger als auch für den Anwalt muss die gegnerische Versicherung tragen.
Bin ich verpflichtet den Kfz Schaden reparieren zu lassen?
Ob Sie Ihr Fahrzeug selbst reparieren, eine Werkstatt beauftragen oder gar nichts unternehmen, bleibt Ihnen überlassen. Es gibt also keine generelle Pflicht, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen.
Kann ich mir die Schadenssumme auch auszahlen lassen?
Sie können sich die festgelegte Schadensumme auch auszahlen lassen. Damit Sie hier von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht benachteiligt werden, sollten Sie unbedingt ein unabhängiges Schadensgutachten in Auftrag geben. Die Kosten für den Sachverständigen (Gutachter) muss die Versicherung übernehmen. Wir beraten Sie hierzu gerne, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Was ist der Unterschied zwischen einem Schadengutachten, Kfz-Gutachten oder Unfallgutachten?
Es handelt sich bei diesen Begrifflichkeiten, um dasselbe Gutachten, lassen Sie sich nicht von den unterschiedlichen Benennungen verwirren.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wie viel Geld ein Geschädigter für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müsste. Dieser ist vorwiegend dann von Bedeutung, wenn das Fahrzeug stark beschädigt und eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. In dem Fall z. B. könnte dem Geschädigten der Wiederbeschaffungswert von der Versicherung ausbezahlt werden. Wie hoch der tatsächliche Wiederbeschaffungswert an einem Fahrzeug ist, wird von einem Gutachter aufgrund verschiedener Kriterien festgelegt.
Wie hoch ist die Wertminderung nach einem Unfall?
Neben den offensichtlichen Schäden verliert Ihr Fahrzeug auch an Wert nach einem Unfall. Dieser Wertverlust muss im Haftpflichtfall von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen werden. Wie hoch die Wertminderung ist, wird vom Gutachter festgestellt und hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. das Alter des Fahrzeuges ab.
Wer bezahlt den Anwalt bei einer rechtlichen Auseinandersetzung?
Sofern Sie der Geschädigte sind, muss in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen.